Mitgliederversammlung des Fördervereins St. Franziskus
Am Sonntag, 27.5.2018, lädt der Förderverein zu seiner jährlichen Mitgliederversammlung um 11.30 Uhr in das Pfarrheim St. Franziskus ein.
Alle Gemeindemitglieder sind zu der öffentlichen Versammlung eingeladen.
Bei Abstimmungen können allerdings nur die Mitglieder von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.
Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins am 27.05.2018
Hiermit laden wir zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung findet statt am Sonntag, dem 27.05.2018, 11:30 Uhr (im Anschluss an die Hl. Messe) in unserem Pfarrheim.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2017 (Anlage) 3. Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2017 1. Vorsitzender 2. Schatzmeister 4. Aussprache über Bericht des Vorstandes 5. Bericht der Rechnungsprüfer über Jahresabschluss 2017 6. Genehmigung des Jahresabschlusses 2017 (Anlage) 7. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 8. Neuwahl des Vorstandes (Anlage: Vorschläge des Vorstandes) 9. Neuwahl von zwei Rechnungsprüfern (Anlage: Vorschläge des Vorstandes) 10. Finanzielle Situation des Fördervereins – Rücklagenbildung (Anlage) 11. Neugestaltung Sitzplätze Sportanlage (Anlage) 12. Weitere Arbeit im Förderverein 13. Anfragen und Mitteilungen In der Hoffnung,
Anlage zu TOP 8 der Mitgliederversammlung 27.05.2018 ( Neuwahl des Vorstandes)
Nach § 6 Abs. 2 b) der Vereinssatzung ist die Mitgliederversammlung für die Wahl der Mitglieder des Vorstandes zuständig. Der Vorstand schlägt für die Wiederwahl folgende Mitglieder vor: Vorsitzender Klaus Bothe Stv. Vorsitzender Michael Semme Schriftführer Olaf Meyer Schatzmeister Arnold Richter Beisitzer Walter Dzwiza, Andrea Kursawe, Marianne Wenzel
Anlage zu TOP 9 der Mitgliederversammlung 27.05.2018 ( Neuwahl von zwei Rechnungsprüfern)
Nach § 6 Abs. 2 e) der Vereinssatzung ist die Mitgliederversammlung für die Wahl von zwei Rechnungsprüfern zuständig. Der Vorstand schlägt die Wiederwahl der bisherigen Rechnungsprüfer vor: Bernd Hochstatter, Ilona May.
Anlage zu TOP 10 Mitgliederversammlung 27.05.2018
Beschlussvorschlag : 1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Auflösung der zweckgebundenen Rücklage für evtl. Sanierung des Kirchendaches in Höhe von 70.000,-€. 2. Es wird die Bildung einer freien Rücklage beschlossen. Begründung: Zu 1. Die Mitgliederversammlung hat vor Jahren die Bildung einer zweckgebundenen Rücklage beschlossen, um Mittel für eine evtl. notwendig werdende Sanierung des Kirchendaches anzusammeln. Ob und ggf. wann aber eine Dachsanierung erforderlich sein wird, ist nicht vorhersehbar. Das Finanzamt hat uns wiederholt darauf hingewiesen, dass bei steuerbegünstigten Körperschaften eine derartige Rücklage grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden ist. Es müssen für die Umsetzung des Projektes bereits im Zeitpunkt der Rücklagenbildung konkrete inhaltliche und zeitliche Vorstellungen bestehen („irgendwann einmal“ genügt nicht). Dabei sollte ein Zeitraum von 6 Jahren nicht überschritten werden. Bei einem persönlichen Gespräch im Finanzamt ist uns diese Rechtslage noch einmal bestätigt worden, so dass die Rücklage aufzulösen ist. Zu 2. Es besteht die rechtliche Möglichkeit, eine freie Rücklage zu bilden, der höchstens 10 Prozent des Beitrags-und Spendenaufkommens zugeführt werden können. Diese Möglichkeit sollte vom Förderverein genutzt werden.
Anlage zu TOP 11
Antrag auf Finanzierung der Außenfläche hinter dem Pfarrheim im Plattenbereich Als Alternative zu der geplanten Überdachung im Pfarrgelände wird der Mitgliederversammlung folgender Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt: Der gesamten Waschbetonplattenbereich beim hinteren Ausgang des Pfarrheimes soll erneuert werden. Die Waschbetonplatten sollen durch die Verlegung neuer Platten mit Fugendichtung, gegen Rasen- und Unkrautbildung in den Plattenfugen, beseitigt werden. Um eine größere Sitzfläche und eine bessere Anlagenpflege zu erreichen, wird der Plattenfugenbereich erweitert. In den Plattenbereich sollen drei Bodenhülsen eingelassen werden in die drei Sonnenschirme aufgestellt werden können. Die Sonnenschirme (s. Beispiel Katharina-von-Bora-Haus) sollen je nach Bedarf aufgestellt werden - während der Sommerzeit ein Schirm und bei Festen oder Feiern (z.B. Familienfest) alle drei Schirme. Vorteil dieser Baumaßnahme ist eine ansprechende Außenanlage, ein praktischer Zugang zur Regenrinne und eine wesentlich einfachere Pflege im Plattenbereich. Der Kostenrahmen dieser Anlage soll nicht 25 000,- € überschreiten.